SCC | “Sicherheits Certifikat Contraktoren

Das Sicherheits Certifikat Contraktoren SCC (englisch Safety Certificate Contractors) ist ein Regelwerk für ein Managementsystem, das Belange aus (Arbeits-) Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) in sich vereinigt.
Durch eine Zertifizierung eines Managementsystems nach SCC können Sie Ihren Auftraggebern die Einhaltung klar umrissener Regeln nachweisen. Dies wird insbesondere in sicherheitskritischen Branchen wie beispielsweise in der Mineralöl verarbeitenden Industrie, Raffinerien und Kraftwerken häufig gefordert.

SCC wurde in der Petrochemie für Unternehmen entwickelt, die als Subunternehmer (so genannte Kontraktoren) tätig werden und vereinigt Belange aus (Arbeits-) Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).
Es ist damit als Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystem zu betrachten.

Die Zertifizierung erfolgt grundsätzlich anhand eines definierten und veröffentlichten Fragenkatalogs.
Das SCC-Regelwerk enthält Checklisten. Diese Checklisten definieren konkret und abschließend die einzuhaltenen Anforderungen an das SCC-Managementsystem.


Unterschiedlicher Umfang für kleinere oder größere Betriebe

Das SCC-Regelwerk unterscheidet zwischen kleinen Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten und Unternehmen mit mehr als 35 Beschäftigten:

  • SCC * = eingeschränktes Zertifikat ist für kleine Unternehmen mit 27 zu erfüllenden Pflichtfragen
  • SCC ** = uneingeschränktes Zertifikat mit 40 zu erfüllenden Pflichtfragen

SCC-Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften

SCC stellt Forderungen an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften. Es werden erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfungen gefordert. Die Prüfungsinhalte und Prüfkriterien sind verbindlich festgelegt. Der Umfang der Schulung und Prüfung unterscheidet sich für Mitarbeiter und Führungskräfte deutlich.

  • Grundsätzlich können operativ tätige Mitarbeiter unternehmensintern geschult und geprüft werden. Derartige SGU-Prüfungen werden außerhalb Deutschlands (v. a. in den Niederlanden und Belgien) im Regelfall nicht akzeptiert. Ausbildung und Schulung müssen dann durch externe Personalprüfungsorganisationen durchgeführt werden.
  • Die SGU-Prüfung von Führungskräften der operativen Ebene hat grundsätzlich extern durch eine Personalprüfungsorganisation zu erfolgen.