Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Regelbetreuung durch eine Sicherheitsfachkraft

Der Unternehmer hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in §6 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bezeichneten Aufgaben zu bestellen oder zu verpflichten.
Ich übernehme die kontinuierliche, qualifizierte Betreuung Ihres Unternehmens im Sinne der gesetzlich geforderten Vorgaben.

Die erforderlichen Einsatzzeiten ergeben sich dabei aus der für Sie gültigen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.
Bei der Ermittlung dieser Zeiten unterstütze ich Sie gerne.

Lesen Sie hier mehr zur Einsatzzeitenfestlegung …


Meiner Philosophie nach stehen die Interessen meiner Kunden sowie die Erlangung von Rechtssicherheit und eine praxisorientierte Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften im Vordergrund meiner Aktivitäten.
Ziel ist ein qualitativ hochwertiger Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gleichzeitig möglichst geringer Störung Ihrer Arbeitsabläufe.