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Regelbetreuung Wir betreuen Ihr Unternehmen auf Wunsch kontinuierlich entsprechend der Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Berufsgenossenschaften.
Der Unternehmer hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in §6 des Arbeitssicherheitsgesetz ( ASiG) bezeichneten Aufgaben zu bestellen oder zu verpflichten. Wir übernehmen die kontinuierliche, qualifizierte Betreuung Ihres Unternehmens im Sinne der gesetzlich geforderten Vorgaben.
Die erforderlichen Einsatzzeiten ergeben sich dabei aus der für Sie gültigen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 . Wir unterstützen wir sie gerne bei der Ermittlung dieser Zeiten.
Unserer Philosophie nach stehen die Interessen unserer Kunden sowie die Erlangung von Rechtssicherheit und eine praxisorientierte Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften im Vordergrund unserer Aktivitäten. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gleichzeitig möglichst geringer Störung Ihrer Arbeitsabläufe. Projektarbeit Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei Einzelprojekten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. Bei Bedarf arbeiten wir dabei auch mit unseren Kooperationspartnern aus verschiedenen Ingenieurdisziplinen, dem Umweltschutz oder der Arbeitsmedizin zusammen.
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