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Zum 1. Januar 2011 haben sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben geändert.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ( DGUV Vorschrift 2) ist in Kraft getreten und löst die BGV A2 ab.
Reformiert wird dadurch insbesondere auch das Konzept der Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht hier zukünftig aus zwei ganz neuen Komponenten:
Die Grundbetreuung:
Für sie werden in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben. Durch die Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen. Die Verteilung der Einsatzzeit hinsichtliche arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Belange kann dabei vom Unternehmen im Rahmen gegebener Parameter den eigenen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden.
Der betriebsspezifische Betreuungsanteil:
Sein Umfang ist von jedem Betrieb selbst zu ermitteln. Bei dieser Aufgabe unterstützen wir unsere Kunden gerne.
Der betriebsspezifische Teil soll sicher stellen, dass der Betreuungsumfang den betrieblichen Erfordernissen entspricht.
Die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung werden seit Anfang 2011 auf der Grundlage detaillierter Leistungskataloge ermittelt.
Daraus lassen sich der erforderliche Zeitaufwand und die personellen Ressourcen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt/-ärztin und der Sicherheitsfachkraft ( Sifa) vom Unternehmen ableiten. Ausgangspunkt sollen dabei stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen sein.
Statt der bisher praktizierten Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang richtet sich der Betreuungsbedarf jetzt nach den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen im Unternehmen. Die neue DGUV Vorschrift 2 soll aufgrund der in Ihr umgesetzten Philosophie die aktive Auseinandersetzung mit dem Arbeitsschutz fördern. Sie erfordert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Betriebsarzt/-ärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung. Längerfristig soll dadurch die Qualität der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erhöht werden.
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