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Energieberatung
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Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht |
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Seit 01.01.2009 ist für alle Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden, ein Energieausweis Pflicht. Der Interessent hat somit die Möglichkeit zu erkennen, welchen Energiebedarf bzw. -verbrauch das Gebäude hat. So kann er abschätzen, welche Energiekosten bei der Nutzung der Wohneinheit auf ihn zu kommen.
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: der Energieausweis nach errechnetem Bedarf oder der Energieausweis nach erfasstem Verbrauch (s. Energieausweis/ nach Bedarf/ nach Verbrauch).
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