Ingenieurbüro Halbeisen

Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht

Seit 01.01.2009 ist für alle Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden, ein Energieausweis Pflicht. Der Interessent hat somit die Möglichkeit zu erkennen, welchen Energiebedarf bzw. -verbrauch das Gebäude hat. So kann er abschätzen, welche Energiekosten bei der Nutzung der Wohneinheit auf ihn zu kommen.

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: der Energieausweis nach errechnetem Bedarf oder der Energieausweis nach erfasstem Verbrauch (s. Energieausweis/ nach Bedarf/ nach Verbrauch).