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Energieberatung
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In Deutschland sind Energieausweise mit der Energieeinsparverordnung am 01.10.2007 ( EnEV 2007) eingeführt worden. Damit wurde die EU- Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 16.12.2002 in nationales Recht umgesetzt. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- bei einem Energieausweis nach berechnetem Bedarf wird die energetische Qualität der Gebäudehülle und der haustechnischen Anlagen errechnet
- bei einem Energieausweis nach erfasstem Energieverbrauch wird ein Energieverbrauchs-Kennwert ermittelt, der den Verbrauch an Energie für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre wiedergibt
Zusammenfassung
nach berechnetem Bedarf
- Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der haustechnischen Anlagen
- standardisierte Randbedingungen
- Vergleichbarkeit von Gebäuden deutschlandweit
- nutzerunabhängig
nach erfasstem Energieverbrauch
- Energieverbrauchs-Kennwert mit Hilfe des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserbereitung von 3 aufeinander folgenden Jahren
- dezentrale Warmwasserbereitung bleibt unberücksichtigt
- Witterungs- und Klimabereinigung
- spiegelt individuelles Nutzerverhalten wieder
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