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Ingenieurbüro Halbeisen

Energieausweis
In Deutschland sind Energieausweise mit der Energieeinsparverordnung  am 01.10.2007 ( EnEV 2007) eingeführt worden. Damit wurde die EU- Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 16.12.2002 in nationales Recht umgesetzt. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
  • bei einem Energieausweis nach berechnetem Bedarf wird die energetische Qualität der Gebäudehülle und der haustechnischen Anlagen errechnet
  • bei einem Energieausweis nach erfasstem Energieverbrauch wird ein Energieverbrauchs-Kennwert ermittelt, der den Verbrauch an Energie für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre wiedergibt

Zusammenfassung

nach berechnetem Bedarf
  • Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der haustechnischen Anlagen
  • standardisierte Randbedingungen
  • Vergleichbarkeit von Gebäuden deutschlandweit
  • nutzerunabhängig

nach erfasstem Energieverbrauch
  • Energieverbrauchs-Kennwert mit Hilfe des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserbereitung von 3 aufeinander folgenden Jahren
  • dezentrale Warmwasserbereitung bleibt unberücksichtigt
  • Witterungs- und Klimabereinigung
  • spiegelt individuelles Nutzerverhalten wieder